Gesetze / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020
SVBezGrV 2020§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
Stand: 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVBezGrV%202020/1#abs-1 (1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVBezGrV%202020/1#abs-2 (2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SVBezGrV%202020/1#abs-3 (3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.